Das neue Jahr beginnt und damit steht für viele die Steuererklärung vor der Tür. Viele empfinden das als lästig und als notwendiges Übel. Aber auch wenn Du nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet bist, solltest Du definitiv eine Steuererklärung abgeben, denn damit kannst Du Dir teils viel Geld zurückholen. In diesem Beitrag zeigen wir Dir, welche Posten Du steuerlich geltend machen kannst.
Wer ist zur Steuererklärung verpflichtet?
Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn:
- Du Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug erhältst, wie beispielsweise Mieteinnahmen, und diese einen Betrag von 410 Euro übersteigen oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, oder Mutterschaftsgeld erhältst
- Du unter Steuerklasse 6 fällst
- Du und dein Ehepartner die Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor habt
- Du einen Freibetrag eintragen hast lassen und im Jahr 2022 mehr als 13.150 Euro oder zusammen mit deinem Ehepartner mehr als 24.950 Euro Lohn bezogen hast
- Du eine Entschädigungszahlung wie eine Abfindung oder eine Einmalzahlung als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit erhalten hast, die ermäßigt besteuert wurde
- Du den Arbeitgeber gewechselt hast und die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug ohne das vorangegangene Gehalt berechnet wurde
- Du aus den vergangenen Jahren einen Verlustvortrag hast
- Du Kapitalerträge hast, auf die keine Abgeltungssteuer berechnet wurde• das Finanzamt dich explizit zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat
Fällst Du nicht unter diese Punkte, bist Du zwar nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, es kann jedoch durchaus trotzdem sinnvoll für Dich sein, da Du Dir so eventuell eine gewisse Summe zurückholen kannst.
Was sind die Fristen für die Steuererklärung für Pflegekräfte?
Normalerweise musst Du die verpflichtende Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Aufgrund der Pandemie sind die Fristen jedoch verlängert: für 2022 ist sie der 02.10.2023 und für 2023 ist sie der 02.09.2024. Wenn Du eine Steuerberatung für die Anfertigung beauftragst, ist die Frist normalerweise der letzte Tag im Februar des übernächsten Jahres. Durch die Pandemie ist die Abgabefrist für 2022 jedoch der 31. Juli 2024. Bei einer freiwilligen Steuererklärung musst Du Deine Steuererklärungen spätestens vier Jahre nach Ende des jeweiligen Steuerjahres abgeben.
Was kannst Du in der Steuererklärung für Pflegekräfte absetzen?
Werbungskosten
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Du für die Ausübung Deines Jobs gemacht hast. Bis zu einem Betrag von 1.200 Euro (Stand 2022) werden sie automatisch als Pauschalbetrag anerkannt. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, lohnt es sich sie gesondert aufzuführen. Die Werbungskosten werden meistens in der Anlage N aufgeführt, unter dem Abschnitt "Werbungskosten". Hier trägst Du die einzelnen Posten ein, die Du geltend machen möchtest. Was gehört zu den Werbungskosten?
Arbeitskleidung
Um Kleidung als Arbeitskleidung anzusetzen, musst Du vom Arbeitgeber dazu verpflichtet worden sein, sie zu tragen und sie muss sich deutlich von Alltagskleidung unterscheiden. Beispielsweise kann Dein Kasak als Arbeitskleidung zählen.
Arbeitsmittel
Als Arbeitsmittel gelten beispielsweise Laptops, Handys, Fachliteratur oder Büromaterial. Überschreiten die Kosten 952 Euro brutto, müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften
Bewerbungskosten
Du kannst hier Kosten für Bewerbungsfotos, Internetgebühren für online Bewerbungen (2,50 € pro online Bewerbung) oder Gebühren für Telefongespräche und Fahrten zu Bewerbungsgesprächen absetzen (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer).
Fahrtkosten
Du kannst die "Entfernungspauschale" nutzen, um den kürzesten einfachen Arbeitsweg zwischen deinem Wohnort und der Arbeitsstätte abzusetzen. Für die Berechnung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die sogenannte "Pauschalen" Methode: Hierbei erhältst Du eine pauschale Vergütung für die An- und Abfahrt zur Arbeitsstätte, die sich nach der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet. Diese Pauschalen sind im sogenannten "km-Geld" festgelegt und betragen derzeit 30 Cent pro Entfernungskilometer bis zum 20 km. Ab dem 21. Kilometer kannst du für das Jahr 2022 0,38 Euro pro Kilometer angeben.
- Alternativ kannst Du auch die genauen Kosten für z.B. dein Zugticket absetzen.
Fort- und Weiterbildungen
Wenn Du berufsbezogene Fort- oder Weiterbildungen machst, kannst Du ebenfalls bestimmte Posten absetzen.
- Kosten für Seminare, Lehrgänge, Konferenzen, die im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit stehen
- Kosten für Lehrbücher, Fachzeitschriften, die im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit stehen
- Prüfungsgebühren für beruflich relevante Zertifizierungen
- Kosten für berufliche Weiterbildungen, die über den gesetzlichen Anforderungen hinausgehen (z.B. Fortbildungen, die über die Pflichtfortbildungen der Kammern hinausgehen)
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben oder Kosten, die Du in der Steuererklärung zusätzlich zu den Werbungskosten und den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kannst. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise:
Spenden an gemeinnützige Organisationen
Dies umfasst Beiträge an Kirchen, Parteien, Wohlfahrtsgruppen und Umweltgruppen. Es gibt jedoch ein Limit von 20% des Gesamteinkommens.
Handwerkerleistungen
Hier sind Kosten für Handwerksarbeiten im Zusammenhang mit Deiner eigenen Wohnung enthalten, wie Renovierung, Sanierung, Instandhaltung und Modernisierung. Diese können bis zu 20% der Gesamtkosten oder höchstens 6.000 € geltend gemacht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Dies sind Kosten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Deinem Haushalt, wie Reinigung, Gartenpflege und Kinderbetreuung. Diese können bis zu 20% der Aufwendungen oder höchstens 4.000 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Kosten für eine beruflich bedingte Zweitwohnung:
Kosten für eine Zweitwohnung, die aufgrund Deiner beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, wie Miete, Heizung und Strom. Diese können nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn der Abstand zwischen den beiden Wohnungen mindestens 25 km beträgt und es keine angemessenen und günstigen Unterkunftsmöglichkeiten vor Ort gibt.
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind in der Regel Kosten, die durch besondere Umstände verursacht werden und die Dich als Steuerpflichtigen unverhältnismäßig hart treffen. Hierzu zählen beispielsweise:
Krankheitskosten
Unter Krankheitskosten fallen Kosten für medizinische Behandlungen, Arztkosten, Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen, die durch eine Krankheit verursacht werden. Allerdings musst Du hier eine bestimmte Schwelle überschreiten, die zumutbare Belastungen genannt werden. Diese Schwelle richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder.
Bestattungskosten
Wenn Du die Beerdigung eines Angehörigen bezahlen musstest und diese den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen, kannst Du Kosten die in direktem Zusammenhang mit der Bestattung stehen, steuerlich geltend machen.
Vorsorgeleistungen
Vorsorgeleistungen kannst Du in der Steuererklärung unter verschiedenen Bereichen angegeben, je nach Art der Vorsorgeleistung.
Zum Beispiel kannst Du Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben in der Anlage S (Sonderausgaben) geltend machen. Beiträge zur privaten Rentenversicherung kannst Du in der Anlage R (Rentenversicherung) angeben. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge kannst Du in der Anlage Vorsorgeaufwendungen (AV) angeben.
Es ist wichtig, dass Du alle Belege und Nachweise für die geltend gemachten Kosten aufbewahrst, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind. Bitte beachte, dass die Angaben in der Steuererklärung unter Umständen komplex sein können, und es sich immer empfiehlt eine Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen.